Sitzungen fanden in den ersten Jahren vier- bis achtwöchentlich in den Dorfgaststätten Bruns, Döpke und Baumgarte statt. Sie dauerten teilweise bis in die frühen Morgenstunden an. Es wurde unter anderem übermittelt, daß hierbei Beschlüsse zum Trinken eines Fass Bieres (ohne Mengenangabe) in der Regel einstimmig gefaßt wurden, daß es schon damals säumige Zahler gab und daß ein Schiedsgericht gewählt wurde. Unter Hauptmann Christian Meyer wurde auch eine Musikkapelle ins Leben gerufen. Die Leitung und Ausbildung übernahm Robert Wittneben. Bei Auftritten erhielten die Musiker pro Mann und Stunde 1,30 RM Lohn. Für die Finanzierung der Musikinstrumente hatte sich die Gastwirtin Meta Bruns bereit erklärt, wenn das erste Fest bei ihr stattfinden würde. Um jedoch die Unabhängigkeit zu bewahren, wurden die Instrumente durch Ratenkauf angeschafft.
Eine Uniform direkt gibt es nicht, wir tragen jedoch einheitliche Poloshirts. Diese werden von der Kinderfeuerwehr zur Verfügung gestellt und können nach der Aufnahme abgeholt werden.
Um die Materialien für die Dienste zu finanzieren nehmen wir von jedem Mitglied einen Unkostenbeitrag von 10 € im Jahr.
Wenn die Kinder 10 Jahre alt werden, können sie in unsere Jugendfeuerwehr eintreten, die jeden Mittwoch ab 18.00h stattfindet. Dort können sie ihr Feuerwehrwissen weiter vertiefen und ihre Fähigkeiten bei Wettbewerben beweisen.
Bei der Kinderfeuerwehr vermitteln wir den Kindern die vielfältigen Aufgaben der Feuerwehr spielerisch und altersgerecht. Zu den Aktivitäten gehören:
Es dreht sich also nicht alles nur um das Thema Feuerwehr, wir wollen vor allem gemeinsam Spaß haben.
Egal ob Mädchen und Jungen jeder zwischen 6 und 10 Jahren ist bei uns herzlich willkommen. Die Feuerwehr ist schon lange keine reine Männerdomäne mehr.
Schreiben Sie uns an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eine E-Mail und wir helfen ihnen gerne weiter.
Feuerwehrverband gibt Tipps gegen Verletzungen, Brände und Fehlalarme
Berlin – Von Flensburg bis Garmisch lodern in wenigen Tagen wieder zahlreiche traditionelle Osterfeuer – doch dieser schöne Brauch führt jährlich auch zu zahlreichen Feuerwehreinsätzen. „Häufig werden Feuerwehren alarmiert, weil Brände außer Kontrolle geraten oder nicht sachgemäß angemeldet wurden“ erklärt Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).
Die Feuerwehren geben deshalb folgende Sicherheitstipps zum Osterfeuer:
Quelle: www.feuerwehrverband.de
Geplant ist im Rahmen der Rauchmelderpflicht Niedersachsen, dass alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen.
Mit Inkrafttreten der Rauchmelderpflicht Niedersachsen müssen alle Neubauten ab 1. November 2012 (Datum der Fertigstellung) mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2015, innerhalb derer diese ebenfalls nachgerüstet werden müssen.
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgerüstet werden.
Laut dem neuen § 44 Abs. 5 sind Eigentümer und Vermieter für den Einbau der Rauchmelder, die die Anforderungen der gesetzlichen Rauchmelderpflicht erfüllen müssen, zuständig.
Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder sind laut der Landesbauordnung die Mieter zuständig. Dazu gehört die Überprüfung zur Funktionsbereitschaft und der Batteriewechsel. Im Idealfall übernimmt der Vermieter die gesetzliche Pflicht zur Wartung der Rauchmelder. Die Wartungskosten können dann über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Dies muss aber durch den Vermieter schriftlich mitgeteilt werden.
Die Gesetzliche Regelung der Rauchmelderpflicht Niedersachsen finden Sie in der Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Diese regelt die Rauchmelderpflicht Niedersachsen.Die Verordnung können Sie hier unter §44 nachlesen.