Durch das Grundgesetz (Artikel 30,70, 74) ist festgelegt, dass das Feuerwehrwesen grundsätzlich durch die Länder geregelt wird. Daher hat jedes Land ein Gesetz über die Organisation und den Einsatz der Feuerwehren geschaffen (Feuerwehr- oder Brandschutzgesetz). Darin wird den Städten und Gemeinden die Aufgabe übertragen, den Brandschutz durch Betreiben und Unterhalten einer ausreichend großen Feuerwehr zu gewährleisten. Nach den Brandschutzgesetzen der Länder ist jeder männliche Bürger einer Gemeinde verpflichtet, Feuerwehrdienst zu leisten, sobald er 18 Jahre ist. Da sich aber meist genug Freiwillige zum Feuerwehrdienst bereit erklären, wird von dieser Pflicht selten gebrauch gemacht. Sollten nicht genug Bürger zur Mitarbeit in der Feuerwehr bereit sein, so kann der Bürgermeister die Bürger dienstverpflichten. In Städten mit über 100.000 Einwohnern ist eine hauptberufliche Feuerwehr vorzuhalten.

 

Wir unterscheiden also in:

Freiwillige Feuerwehr (FF)
Pflichtfeuerwehr (PF)
Berufsfeuerwehr (BF)
Werksfeuerwehren (WF)
werden von größeren Betrieben vorgehalten.

letzte Einsätze

06.10.2024 um 19:57 Uhr
Wohnungsbrand
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28.09.2024 um 23:16 Uhr
Person in Notlage hinter verschlossener Tür
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26.09.2024 um 06:26 Uhr
Ausgelöster CO2 Melder in einem Kühlraum
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Notfallnummern

Feuerwehr: 112
Polizei: 110
Gift Notruf: 05 51 / 1 92 40
Tierärztlicher Notdienst: 05 11 / 55 50 92

Die Aufgaben der Feuerwehren haben sich in heutiger Zeit stark im Schwerpunkt verlagert. Der größte Teil der Bevölkerung glaubt, daß die Feuerwehr nur gerufen wird, wenn es brennt. Was viele aber nicht wissen ist, daß die Hauptaufgaben sich heute immer mehr auf die Technische Hilfeleistung beziehen. Unter Technischer Hilfeleistung versteht man alle Arten von Einsätzen, bei denen Technisches Gerät und Werkzeug eingesetzt werden muß, um Gefahren abzuwenden oder Hilfe zu leisten. Dazu gehören u.a. Verkehrsunfälle, umgestürtzte Bäume oder Wasserschäden, wie z.B. vollgelaufene Keller.

Im Vergleich zu früheren Jahren hat es die Industrie auch erforderlich gemacht, die Feuerwehren auf Gefahrgutunfälle zu spezialiesieren. Ganz besonders die Freiwilligen Feuerwehren sind dabei von diesen Aufgaben betroffen, da, besonders im ländlicheren Bereich, wenig oder erst nach langer Zeit Hilfe von einer Berufsfeuerwehr gibt. Eine Freiwillige Feuerwehr hat also die gleichen Aufgaben und Pflichten, wie die Kameraden von der Berufsfeuerwehr, jedoch mit dem kleinen Unterschied, daß die Freiwilligen diese Aufgaben in ihrer Freizeit neben dem eigentlichen Beruf erfüllen müssen, ohne das sie dafür bezahlt werden.

 

Zu den Aufgaben gehören also:

 

Rettung von Menschen und Tieren.

Brandbekämpfung und Verinder-

ung der Ausbreitung

Bergen von z.B. verunfallten

Fahrzeugen

Menschen, Tiere und Sachwerte

vor z.B. Umwelteinflüsse schützen

(z.B. Hochwasser)



Feuerwehraufgaben

Wie werde ich eine Feuerwehrfrau bzw. ein Feuerwehrmann?

Diese Frage stellen sich sicherlich viele, deshalb wollen wir sie hier beantworten.

Wege zur Feuerwehr

Es gibt zwei Varianten bei der Feuerwehr einzusteigen. Die wahrscheinlich häufigste Variante ist der Weg über die Jugendfeuerwehr. Kinder und Jugendliche haben mit 10 Jahren die Möglichkeit in die Jugendfeuerwehr einzutreten. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres können Sie in die Einsatzabteilung wechseln.

Die zweite Möglichkeit ist der sogenannte "Quereinstieg". Diese ist für alle Interessierten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr die richtige Wahl.

Aber egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, ob Jugendfeuerwehr oder Quereinstieg, die anschließende Ausbildung ist bei beiden identisch.

Voraussetzungen

Für die Aufnahme in die Feuerwehr müssen Sie die sogenannte Feuerwehrdiensttauglichkeit erfüllen, das heißt Sie müssen den körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen sein. Was dies im Detail bedeutet, können Sie in der UVV Feuerwehr nachlesen.

Ein kurzer Auszug ist nachfolgend aufgeführt:

Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.
Zu § 14:
Maßgebend für die Forderung sind die landesrechtlichen Bestimmungen. Entscheidend für die körperliche und fachliche Eignung sind Gesundheitszustand, Alter und Leistungsfähigkeit ...

den weiteren Text finden Sie hier: UVV Feuerwehr

Es werden also keine Anforderungen an Geschlecht, Nationalität oder ähnlichem gestellt!

Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre, für Ihren Wohnort oder Arbeitsplatz, zuständige freiwillige Feuerwehr. Dort wird Ihnen dann alles weitere mitgeteilt.

Ausbildung

Die Ausbildung ist für die Feuerwehr bundeseinheitlich in der Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) geregelt. Darin sind die Lehrgangsart, die Dauer und die Lerninhalte festgelegt.

Die Grundlage und Voraussetzung für alle weiteren Lehrgänge ist der sogenannte "Truppmann" Lehrgang. Dieser besteht derzeit aus zwei Teilen. Im ersten Teil werden Ihnen die Grundlagen des Feuerwehrdienstes in Theorie und Praxis beigebracht. Sie lernen das allgemeine Verhalten im Einsatz und den Umgang mit den feuerwehrtechnischen Geräten. Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung. Die Dauer dieses Lehrgangs beträgt in der Regel drei Wochen und wird stundenweise auf die Abendstunden und am Wochenende verteilt.

Im zweiten Teil, der in der Regel zwei Jahre später erfolgt, ist lediglich ein theoretischer Auffrischungskurs und endet mit einer schriftlichen Prüfung. Das bestehen beider Teile ist Voraussetzung um die Truppmann-Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

In der Stadt Garbsen haben wir eine Reihe von technischen Lehrgängen, die an der Feuerwehrtechnischen-Zentrale (FTZ) in Neustadt am Rbge. ausgebildet werden. Dies sind unter anderem Lehrgänge zum:

  • Maschinisten
  • Atemschutzgeräteträger
  • Sprechfunker
  • ...

Weiterführende Lehrgänge werden in der Regel in Vollzeit, je nach Lehrgang in ein bis zwei Wochen, an der Nds. Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) in Celle absolviert. Dies sind unter anderem die Lehrgänge:

  • Truppführer
  • Technische Hilfeleistung
  • ABC 1 und 2
  • Gruppenführer 1 und 2
  • Zugführer 1 und 2
  • ...

Die Ausbildung besteht aber nicht nur aus Lehrgängen. Vielmehr findet sie in der eigenen Feuerwehr statt. Da das Einsatzspektrum der Feuerwehren und die Anforderungen über die Jahre immer weiter steigen, ist diese Ausbildung enorm wichtig. In den Lehrgängen erhalten Sie die Grundlagen, die eigentliche Ausbildung findet im Dienst und Einsatz statt. Die Ausbildung hört also nie auf und wird Sie bis zum Ausscheiden aus der Einsatzabteilung begleiten.

Haben Sie noch Fragen? Dann schreiben Sie uns am besten eine E-Mail, die nötigen Adressen dazu finden Sie am Ende dieser Webseite. Wir freuen uns auf Sie.

 

Feuerwehrfrau/mann Ausbildung

Durch das Grundgesetz (Artikel 30,70, 74) ist festgelegt, dass das Feuerwehrwesen grundsätzlich durch die Länder geregelt wird. Daher hat jedes Land ein Gesetz über die Organisation und den Einsatz der Feuerwehren geschaffen (Feuerwehr- oder Brandschutzgesetz). Darin wird den Städten und Gemeinden die Aufgabe übertragen, den Brandschutz durch Betreiben und Unterhalten einer ausreichend großen Feuerwehr zu gewährleisten. Nach den Brandschutzgesetzen der Länder ist jeder männliche Bürger einer Gemeinde verpflichtet, Feuerwehrdienst zu leisten, sobald er 18 Jahre ist. Da sich aber meist genug Freiwillige zum Feuerwehrdienst bereit erklären, wird von dieser Pflicht selten gebrauch gemacht. Sollten nicht genug Bürger zur Mitarbeit in der Feuerwehr bereit sein, so kann der Bürgermeister die Bürger dienstverpflichten. In Städten mit über 100.000 Einwohnern ist eine hauptberufliche Feuerwehr vorzuhalten.

 

Wir unterscheiden also in:

Freiwillige Feuerwehr (FF)
Pflichtfeuerwehr (PF)
Berufsfeuerwehr (BF)
Werksfeuerwehren (WF)
werden von größeren Betrieben vorgehalten.

Feuerwehrarten

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