Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Feuerwehr oder auch der Rettungsdienst bei einem Einsatz vom Verlassen der Wache bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle blaues Blinklicht und Einsatzhorn zusammen eingeschaltet lassen müssen. Schaltet die Feuerwehr das Horn zwischenzeitlich aus, so tut sie das auf eigene Gefahr und aus Rücksicht auf die Anwohner, z.B. nachts.
Passiert ein Unfall, weil das Horn nicht eingeschaltet war, haftet der Fahrer des Einsatzfahrzeuges, im Extremfall mit seinem Privatvermögen.