Mittwoch, 14 Mai 2014 15:26

Warum fährt die Feuerwehr auch Nachts mit Martinshorn?

geschrieben von
Artikel bewerten
(0 Stimmen)

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Feuerwehr oder auch der Rettungsdienst bei einem Einsatz vom Verlassen der Wache bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle blaues Blinklicht und Einsatzhorn zusammen eingeschaltet lassen müssen. Schaltet die Feuerwehr das Horn zwischenzeitlich aus, so tut sie das auf eigene Gefahr und aus Rücksicht auf die Anwohner, z.B. nachts.
Passiert ein Unfall, weil das Horn nicht eingeschaltet war, haftet der Fahrer des Einsatzfahrzeuges, im Extremfall mit seinem Privatvermögen.

Gelesen 5076 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 14 Mai 2014 16:16
Bitte anmelden, um einen Kommentar zu posten

letzte Einsätze

13.05.2024 um 22:16 Uhr
Person in Notlage hinter verschlossener Tür - Einsatzabbruch nach dem Ausrücken
weiterlesen
13.05.2024 um 17:44 Uhr
ausgelaufene Betriebstoffe nach VU
weiterlesen
12.05.2024 um 05:14 Uhr
Containerbrand
weiterlesen

Notfallnummern

Feuerwehr: 112
Polizei: 110
Gift Notruf: 05 51 / 1 92 40
Tierärztlicher Notdienst: 05 11 / 55 50 92