Freitag, 20 Februar 2015 14:40

Rauchmelderpflicht

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Welche Wohnungen in Niedersachsen müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden?

Geplant ist im Rahmen der Rauchmelderpflicht Niedersachsen, dass alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen.

Mit Inkrafttreten der Rauchmelderpflicht Niedersachsen müssen alle Neubauten ab 1. November 2012 (Datum der Fertigstellung) mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2015, innerhalb derer diese ebenfalls nachgerüstet werden müssen.

In welchen Räumen müssen Rauchmelder angebracht werden?

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgerüstet werden.

Wer ist für den Einbau des Rauchmelders zuständig?

Laut dem neuen § 44 Abs. 5 sind Eigentümer und Vermieter für den Einbau der Rauchmelder, die die Anforderungen der gesetzlichen Rauchmelderpflicht erfüllen müssen, zuständig.

Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder sind laut der Landesbauordnung die Mieter zuständig. Dazu gehört die Überprüfung zur Funktionsbereitschaft und der Batteriewechsel. Im Idealfall übernimmt der Vermieter die gesetzliche Pflicht zur Wartung der Rauchmelder. Die Wartungskosten können dann über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Dies muss aber durch den Vermieter schriftlich mitgeteilt werden.

Die Gesetzliche Regelung der Rauchmelderpflicht Niedersachsen finden Sie in der Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Diese regelt die Rauchmelderpflicht Niedersachsen.Die Verordnung können Sie hier unter §44 nachlesen.

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